Das Amtsgericht Hamburg hat im August 2011 unter dem Aktenzeichen 20A C 5/11, ein Anerkenntnisurteil gefällt, nachdem das Gericht das Urteil auf ein vorausgegangenes Gutachten gestützt hat. Dieses hatte das Amtsgericht selbst in Auftrag gegeben.
Was war passiert?
Ein 54-jähriger selbständiger
Zahntechniker verklagte seine Private Krankenversicherung auf die
Kostenübernahme naturheilkundlicher Organpräparate der Firma vitOrgan.
Der Patient litt an einem fortgeschrittenen Gelenk- und
Wirbelsäulenleiden, das ihn unter schulmedizinischer Therapie an den
Rand der Erwerbslosigkeit gebracht hatte. Daraufhin wechselte der
Patient zu einem Heilpraktiker und somit automatisch auch die Therapie.
Der Heilpraktiker verabreichte über längere Zeit vier verschiedene homöopathische Mittel (Spritzen i.m.) der Firma vitOrgan. Mit Erfolg. Der Patient ist wieder berufs- und weiterhin voll wettbewerbsfähig. Die Versicherung konterte dann, dass es zu solchen Präparaten keine wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweise gebe. Und forderte den Heilpraktiker auf, doch unabhängige Studien vorzulegen, die die Wirksamkeit belegen.
Bestätigt wurde dem Heilpraktiker dann seitens des gerichtlichen Gutachters, dass er eine umfassende Untersuchung durchgeführt hat. Auch die Röntgenbilder hat er dabei sehr gut beurteilt. Das geht aus den detaillierten Befundkonstellationen mit entsprechender Diagnose klar hervor. Somit wurde dem Heilpraktiker ein umfassendes Wissen und ebenso eine umfassende Diagnostik bestätigt.
Schulmedizinisch kommt nur eine symptomatische Dauertherapie in Frage, so der Gutachter. Also: Antiphlogistika in Verbindung mit Schmerzmitteln sowie gelegentliche Cortison-Gaben. Das Ganze kombiniert mit Balneologie und Physiotherapie.
Ganz anders ist der Ansatz der biomolekularen vitOrgan-Therapie, erläuterte der Gutachter. Diese beruht darauf, Gleiches mit Gleichem zu behandeln. So werden z. B. bei Herzerkrankungen Herz- und bei Knorpelerkrankungen Knorpelsubstanzen gewonnen. Als Spendertier kommen Rind oder Kalb zum Einsatz.
Der Gutachter weiter: Frau Professor Dr. Claudia Witt (Charite´-Ambulanz für Prävention) stellt zum Thema „Komplementärmedizin, weitere Forschung ist die Basis für Integration in die Versorgung“, deutlich heraus, welche Probleme bei der Akzeptanz von naturheilkundlichen Verfahren in Deutschland bestehen. Klar hervor hebt sie, dass naturheilkundliche Verfahren lange vor den pharmakologischen Verfahren etabliert gewesen sind. Und die von Professor Krauth beschriebene Digitalis-Therapie, mit dem Wirkstoff des Fingerhuts, ist z. B. Jahrhunderte alt und lediglich durch Beobachtung als wirksam erkannt worden. Erst der für naturheilkundliche Verfahren kaum brauchbare Ansatz eines direkten pharmakologischen Wirksamkeitsnachweises brachte dieses Präparat in Verruf. Erfreulicherweise hat Professor Krauth darauf hingewiesen, dass dieses Jahrhunderte bekannte Präparat 1993 dann doch wieder aufgrund wissenschaftlicher Studien rehabilitiert worden war.
Weiter wurde in dem Gutachten auch ein homöopathisches Präparat der Firma Heel aufgeführt, welches von Heilpraktikern und schulmedizinisch tätigen Orthopäden erfolgreich bei Gelenk-Problematiken angewendet wird. Bei Mensch und Tier ist das Präparat genauso signifikant wirksam wie ein Antiphlogistikum, so der Gutachter.
Im Gutachten wird auch auf die Situation in Amerika und in Europa hingewiesen. Im Rahmen des 7. EU-Forschungsprogramms wird eine Integration der Komplementärmedizin ebenso gefördert wie die von der Weltgesundheitsorganisation hervorgehobene Stellung der Komplementärmedizin. Dies sind die Bedingungen, unter denen die einzelnen Therapeuten arbeiten. Und die Versicherer müssen sich darauf einstellen.
Zusammenfassung
Zusammenfassend wurde festgestellt, dass am Ende einer Behandlungsperiode (kontrolliert am Tag 1, Tag 28 und Tag 56) eine signifikant verminderte Schmerzhaftigkeit eingetreten ist. Und die homöopathische Anwendung eines Präparates beim Menschen gleich gut funktioniert wie ein schulmedizinisches Antiphlogistikum.
Deutlich wird ausgeführt, dass schulmedizinische Alternativen zur Behandlung von Schmerzen nur in Form dauerhafter Gaben von Antiphlogistika und Cortison bestehen. Und natürlich im krassen Gegensatz zu den therapeutischen Ansätzen der Selbstheilung des Körpers stehen. Die Selbstheilung ist ohne Zweifel vorhanden und wird mit Cortison erschwert bis verhindert, heißt es.
Solche Präparate sind als naturheilkundliche Verfahren anerkannt und etabliert, so das Gericht. Tatsächlich existieren Beobachtungs-Studien, die die Wirksamkeit in einer größeren Fallzahl bestätigen. Dabei handelt es sich keinesfalls um Einzelmeinungen. Außenseiter-Methode “Adieu”!
Das Gericht rät im Urteil, dass die verschiedenen Krankenkassen in Zukunft Tarife anbieten sollen, die die naturheilkundlichen Therapien generell finanzieren oder eben generell ausschließen. Tatsache ist und bleibt aber, dass die vitOrgan-Therapie keine Außenseiter-Methode darstellt und als wirklich wirksam erachtet wird.
Schlussgedanken
Die Private Krankenversicherung wurde zur Zahlung verdonnert! Mit Recht! Viele Patienten werden mit Diclofenac, Cortison und Co. vollends ganz krank gemacht. Durch die Nebenwirkungen tauchen immer neue Krankheiten auf. Oft werden gleichzeitig parallel Magensäurehemmer (PPI – Pantozol, Omeprazol usw.) verschrieben. Dadurch kann die Nahrung meist nicht mehr richtig aufgespalten und somit im Darm nur noch teilweise resorbiert werden. Mittel- und langfristig entstehen so schleichend Magen-/Darmerkrankungen und natürlich Mangelerscheinungen. Eine Kette ohne Ende. Nur wenige trauen sich, reißen das Ruder herum und packen das Problem an der Wurzel.
Dieser Patient hat sich getraut. Und hat damit sein Leben wieder positiv verändert und so sicherlich verlängert. Eine frühzeitige Berentung würde die Renten-Versicherung ca. 11 Jahre länger belasten als normalerweise. Und die Kranken-Versicherung selbst käme das Ganze ebenfalls teuer zu stehen. Kosten über Kosten im Laufe der Zeit, bedingt durch immer mehr Krankheiten, die, wie schon erwähnt, durch Nebenwirkungen entstehen.
Wundern muss man sich über die Versichererer oft schon. Es erscheint einem fast unwirklich, wenn man so manche Entscheidung näher betrachtet. Es ist halt wie überall: Nur weil man den Beruf des Kaufmanns erlernt hat, ist man noch lange kein “Kaufmann”. Viele können nur addieren, viele nur subtrahieren. Manche sogar beides – Beiträger ehöhen und Leistungen streichen. Doch die vier Grundrechenarten sollte man wenigstens beherrschen. Und – mitdenken hat noch nie geschadet.
Da kommt mir sofort wieder Hannelore (Loki) Schmidt in den Sinn. Ihr Rat war:
“Es gibt zwei Möglichkeiten.
Entweder man leistet etwas
oder man behauptet, etwas zu leisten.
Ich rate zur ersten Methode,
denn hier ist die Konkurrenz
bei weitem nicht so groß.”